Kinderschutz

Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, welches das gesamte Wohlergehen eines Kindes, sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich dafür gem. § 8a SGB VIII, dem Berlin-einheitlichen Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung und einer Handreichung, die in der Kindertagesstätte vorhanden ist.

 

Wir unterscheiden verschiedene Gefährdungsarten:

  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • seelische Misshandlung
  • Gewalt, physische Misshandlung, sexuelle Gewalt/ sexueller Missbrauch
  • häusliche Gewalt

 

Bei der intensiven und regelmäßigen Beobachtung der kindlichen Entwicklung, wird vom gesamten pädagogischen Personal auf Veränderungen geachtet, die nicht dem Kindeswohl entsprechen. Z.B.: Verhalten und Erscheinungsbild des Kindes, veränderte Wohn- und Familiensituationen, elterliches Erziehungsverhalten, traumatische Lebensereignisse, Auffälligkeiten im sozialen Umfeld des Kindes.

Werden Anhaltspunkte wahrgenommen, sind diese zu protokollieren. Danach wird eine zweite Fachkraft und der Kinderschutzbeauftragte hinzugezogen, um die Situation einzuschätzen und ebenfalls zu dokumentieren. Nach dieser umfassenden Beurteilung, werden die Sorgeberechtigten zu einem Gespräch gebeten, um eine schnelle Verbesserung herbeizuführen. Hat das Gespräch einen positiven Verlauf, dann werden Vereinbarungen über den Veränderungsbedarf schriftlich festgehalten, Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und ein weiteres Treffen zur Rücksprache terminiert. Ist es nicht möglich einen Konsens für die Entwicklung des Kindes zu finden und/ oder die Mitarbeit der Eltern ist nicht ausreichend, oder es gibt ein erneutes Feststellen eines Verdachts, dann wird die Leitung, der Träger hinzugezogen und nach dem Ausfüllen des Erfassungsbogens, nach Information der Eltern, geht eine Meldung an das zuständige Jugendamt.

In unseren Einrichtungen ist es für alle Mitwirkenden sehr wichtig, eine Atmosphäre zu schaffen, in der gegenseitiges, tiefes Vertrauen besteht. Die Kinder werden in ihren persönlichen Besonderheiten angenommen und akzeptiert. In dieser Situation sind sie es gewohnt, sich über alle positiven und negativen Erlebnisse und Geschehnisse äußern zu können und immer auf ein aufmerksames Gegenüber zu treffen. So ist es uns ein Grundbedürfnis, alle Kinder in ihrer gesamten Entwicklung intensiv zu begleiten und Veränderungen jeglicher Art wahrzunehmen und adäquat darauf zu reagieren.